In Österreich gibt es eine eigene Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich an der Empfehlung der Europäischen Kommission von 2003 orientiert. Demnach gelten Unternehmen als KMU, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.
Es gibt jedoch auch spezifische Regelungen für bestimmte Branchen und Sektoren. Beispielsweise können in der Land- und Forstwirtschaft Unternehmen mit bis zu 750.000 Euro Jahresumsatz als KMU gelten, während in der Fischerei und Aquakultur Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro als KMU eingestuft werden können.
KMU sind in Österreich von großer Bedeutung, da sie einen Großteil der Unternehmen ausmachen und maßgeblich zur Beschäftigung und Wertschöpfung im Land beitragen. Die österreichische Regierung fördert KMU daher durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. Zuschüsse, steuerliche Begünstigungen und Beratungsangebote.